Schulordnung der Musikschule Oberursel
Rules & Regulations (engl.)
1 Aufgabe und Selbstverständnis
Aufgabe der Musikschule Oberursel e.V. ist die Förderung musikalischer Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie musisch-kultureller Angebote.
2 Unterrichtsangebot
Das Unterrichtsangebot umfasst im Elementarbereich: Kükenmusik, Musik für Mäuse, Musik-Spielwiese, Musikalische Früherziehung, Trommeln & Rhythmik, Zeitgenössischer Tanz, Schnupperkiste und
Musiktherapie; im weiterführenden Unterricht: Instrumentenkarussell, vokale und instrumentale Ausbildung im Einzel- oder Gruppenunterricht sowie Ensemble- und Ergänzungsfächer.
3 Anmeldung und Aufnahme
Die Aufnahme zu dem vom Schüler gewünschten Unterricht gemäß Unterrichtsvertrag richtet sich nach den dort freien Plätzen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein
Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars ist unverbindlich und dient der Unterbreitung eines Angebots seitens der Musikschule. Nach erfolgreicher
Unterrichtszeitvereinbarung und mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung durch die Musikschule ist der Unterrichtsvertrag bindend. (Kündigungsregeln siehe Punkt 6.)
4 Schuljahr/Unterrichtserteilung
Die Ferien und Feiertage richten sich nach den Regeln der allgemein bildenden Schulen in Hessen. Am jeweils letzten Schultag vor den Ferien findet Musikunterricht nach Plan statt.
Pro Kalenderjahr werden mindestens 36 Unterrichtseinheiten erteilt. Sinkt die Zahl durch Unterrichtsausfall aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, unter 36 Einheiten, werden die
Unterrichtsgebühren anteilig zurückerstattet, sofern der Unterricht nicht anderweitig nachgeholt oder vertreten werden kann. Wird die Anzahl der garantierten 36 Unterrichtseinheiten durch
musikschulverschuldeten Ausfall NICHT unterschritten, besteht kein Anspruch auf ein Nachholen des Unterrichts. Eine Unterrichtseinheit pro Schuljahr kann als Klassenvorspiel statt Unterricht
erteilt werden.
5 Digitaler Unterricht
Ist die Unterrichtserteilung aufgrund behördlicher Anordnung oder sonstiger
höherer Gewalt in den zur Verfügung stehenden Unterrichtsräumen nicht möglich, kann die Musikschule den Unterricht unter Berücksichtigung der entsprechenden technischen Möglichkeiten des Schülers
und unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in digitaler Form erteilen. Ein Anspruch auf Nachholen des Unterrichtes oder eine Erstattung der Gebühren besteht in diesen Fällen
nicht.
6 Kündigung
a.) Eine Kündigung des Unterrichtsvertrags kann nur zum 28.2. oder 31.8. eines Jahres schriftlich erfolgen. Ein Kündigungsschreiben muss spätestens zum Beginn des jeweiligen Kündigungsmonats im
Büro vorliegen (1.2. bzw. 1.8.).
b.) Die ersten acht Unterrichtseinheiten, gezählt ab erstem Unterrichtsbesuch, gelten als kostenpflichtige Probezeit. Während der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag jederzeit zum nächsten
Monatsersten gekündigt werden.
c.) Eine Annullierung des Vertrags bedarf der Schriftform und ist bis eine Woche vor Unterrichtsbeginn möglich. Danach fallen die üblichen Unterrichtsgebühren an. Die Anmeldegebühr ist auf jeden
Fall zu zahlen.
(Anmerkung: Andere Unterrichtsangebote, wie z.B. Schulkooperationen, auch Chor-AG´s, haben teilweise andere Kündigungsfristen. Lesen Sie hierzu bitte auf Ihrer Anmeldung nach
oder rufen Sie uns an.)
7 Schulgeldordnung
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr, die aus Verwaltungsgründen in 12 gleichen Teilen jeweils zum Monatsbeginn fällig wird. Die Höhe der Unterrichtsgebühren richtet sich nach der
Gebührenordnung der Musikschule Oberursel in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Gebührenordnung ist auf der Internetseite der Musikschule einsehbar oder kann jederzeit bei der Geschäftsstelle
der Musikschule angefordert oder während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
8 Zahlungsmodalitäten
Der Vertragspartner wird gebeten der Musikschule Oberursel ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sollte der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich verlaufen und der fällige Beitrag seitens der
Bank zurückgefordert werden, so werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 10 Euro zusätzlich erhoben. Hierin sind u.a. Forderungen der Bank enthalten.
9 Unterrichtsausfall
Der Schüler ist verpflichtet, den ihm zugeteilten Lehrer rechtzeitig zu informieren, falls er am Unterricht nicht oder verspätet teilnimmt. Ein durch den Schüler bedingter Unterrichtsausfall wird
nicht nachgeholt. In besonderen Fällen, wie Krankheit oder ärztlich verordnete Kuraufenthalte, die länger als vier Wochen dauern, kann der Schüler auf Antrag ganz oder teilweise beurlaubt werden.
Der Grund der Beurlaubung ist der Musikschule Oberursel e.V. nachzuweisen.
10 Instrumentennutzung
Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts das hierfür notwendige Instrument besitzen. Absprachen mit dem Lehrer sind unbedingt empfehlenswert. Streich-, Blas-, Tasten-, Schlag-
und Zupfinstrumente können jedoch im Rahmen der Musikschulbestände angemietet werden. Die Höhe der Mietgebühren entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Schulgeldordnung.
11 Lehrerwechsel
Ein Lehrerwechsel kann in begründeten Fällen bei der Schulleitung beantragt werden. Ein Lehrerwechsel kann nur zum Monatswechsel erfolgen. Unterrichtsbesuche durch Eltern oder andere Personen
sind nach vorheriger Absprache mit der betreffenden Lehrkraft möglich.
12 Versicherung
Die Schüler sind während des Unterrichtes sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg unfallversichert.
13 Veranstaltungen und Wettbewerbe
Die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Musikschule, besonders Meldungen zu Wettbewerben in den von der Musikschule unterrichteten Fächern, sollte vorher mit dem jeweiligen
Musikschullehrer erörtert werden.
14 Wirksamkeit von Nebenvereinbarungen
Nebenvereinbarungen mit Lehrkräften, den Unterrichtsvertrag betreffend, haben keine Rechtswirkung.
Die Schulordnung der Musikschule Oberursel e.V. ist Bestandteil des Unterrichtsvertrags.
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Büro:
Musikschulhaus am Hollerberg,
Hollerberg 10, 61440 Oberursel
Telefon: 06171 - 27774-44
Fax: 06171 - 27774-10
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09:30 - 13:00
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