Für die Schulprojekte gelten ergänzend zur Schulordnung der Musikschule Oberursel folgende Regelungen:
1. Die Musikschule Oberursel entsendet eine Lehrkraft, die in der jeweiligen Schule 1x wöchentlich Chor, Musikalische Grundausbildung (MGA) oder Instrumentalunterricht möglichst im Anschluss an den Schulunterricht (keine Gewähr!) bzw. am Nachmittag erteilt. Es findet kein Unterricht statt während der Hessischen Schulferien und an Feiertagen, ebenso an Tagen, an denen die jeweilige Schule geschlossen ist oder die Kinder durch schulische Aktivitäten (Ausflüge o.ä.) verhindert sind. Eine Unterrichtsstunde pro Schuljahr kann als Konzert oder Veranstaltung statt Unterrichtsstunde erteilt werden.
2. Pro Kalenderjahr werden mind. 36 Unterrichtseinheiten erteilt. Sinkt die Zahl durch Unterrichtsausfall aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, unter 36 Einheiten, werden die Unterrichtsgebühren anteilig zurückerstattet, sofern der Unterricht nicht anderweitig nachgeholt oder vertreten werden kann.
3. Die
Unterrichtsgebühr wird monatlich fällig. Der Vertragspartner wird gebeten, der Musikschule Oberursel ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sollte bei Lastschrifteinzug das Konto des
Zahlungspflichtigen nicht die notwendige Deckung aufweisen und der fällige Beitrag seitens der Bank zurückgefordert werden, so werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 10 € zusätzlich erhoben
(beinhaltet die Gebühren der Bank).
Die Höhe der Unterrichtsgebühren beträgt in den Schulprojekten monatlich:
Chor (alle Schulen) 16,20 €
Musikalische Grundausbildung 23,00 €
Musikprojekt Instrumentalunterricht 41,00 € zzgl. Gebühr Leihinstrument (bisher 39,00 €)
(GS Stierstadt, Burgwiesenschule, GS Weißkirchen)
Streicherprojekt (GS am Urselbach) 62,00 € inkl. Leihinstrument (bisher 59,00 €)
Bläserjahrgang 5&6 (IGS Stierstadt) 46,20 € inkl. Leihinstrument (bisher 44,00 €)
Bläser-Instrumentalunterricht ab Klasse 7 (IGS) 41,00 € zzgl. Gebühr Leihinstrument (bisher 39,00 €)
4. Ihr Kind erhält von uns bei Bedarf ein versichertes Leihinstrument. Im Schadensfall entsteht jedoch eine Selbstbeteiligung bis maximal € 70. Das Mietverhältnis beginnt mit der Ausgabe des Instruments und endet spätestens mit Vertragsende. In der letzten Unterrichtsstunde muss das Instrument dann wieder abgegeben werden.
Die Höhe der Leihgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der Musikschule Oberursel in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine Gebühr entfällt bei den Schulprojekten, bei denen die Unterrichtsgebühr inklusive Leihinstrument ausgewiesen ist (siehe oben).
5. Eventuell fallen zusätzliche Kosten für Notenhefte an.
6. Der Schüler / die Schülerin sollte regelmäßig an den Unterrichtsstunden teilnehmen. Bei Abwesenheit bitten wir um eine Entschuldigung.
7. Wöchentliche Unterrichtszeit im Instrumentalunterricht:
Gruppe von 3-5 Kindern: 45 Minuten
Gruppe von 2 Kindern: 30 Minuten
Einzelunterricht ist in Ausnahmefällen möglich.
8. Für Schülerinnen und Schüler des Bläserjahrgangs und des Streicherprojekts ist die Teilnahme am Ensemble-Unterricht Pflicht. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.
9. Eine Kündigung des Unterrichtsvertrags kann zum Ende eines Schulhalbjahres (31.1. und 31.7.) unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich erfolgen. Der Vertrag läuft bei der Musikalischen Grundausbildung (MGA) 1 Schuljahr, beim Chor- und Instrumentalunterricht bis zum Projektende bzw. bis zum Ende der Grundschul-Zeit.
10. Die ersten vier Unterrichtsstunden, gezählt ab erstem Unterrichtsbesuch, gelten als kostenpflichtige Probezeit. Während dieser Probezeit kann der Unterrichtsvertrag jederzeit zum nächsten Monatsersten gekündigt werden.
11. Die Schulordnung der Musikschule Oberursel e.V. ist wesentlicher Bestandteil dieses Unterrichtsvertrags.
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Büro:
Musikschulhaus am Hollerberg,
Hollerberg 10, 61440 Oberursel
Telefon: 06171 - 27774-44
Fax: 06171 - 27774-10
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